Prüfvorschriften
Prüfvorschriften sind länderabhängig und unterliegen entsprechenden Änderungen.
- PrüfVO NRW/VkVO:
- Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW)
- Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
Geschäfte über 2.000 qm. Prüfung wird vom Bauamt vorgeschrieben.
Nur ministeriell anerkannte Prüfer.
- KhBauVO:
- Krankenhausbauverordnung
- SchulBauR:
- Schulbaurichtlinie
- VdS:
- Verband der Sachversicherer
gemäß Vorgaben der Versicherungen.
- RÖV
- Röntgenverordnung
alle 5 Jahre Wiederholungsprüfung oder bei Änderungen, Betreiberwechsel usw.
Wird vom Amt für Arbeitsschutz überwacht.
Geprüft wird in Arztpraxen, Krankenhäusern, Schulen und überall dort, wo es
Röntgengeräte gibt.